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RENEXPO® 7.-10. Oktober 2010 in Augsburg |
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Die RENEXPO® ist eine der bedeutendsten Fachmessen für regenerative Energien und der Energieeffizienz bei Bau und Sanierung in Europa. Sie ist aufgrund ihrer einzigartigen Vielfalt an Themen Branchentreffpunkt Nr. 1. Weitere Informationen über die Messe finden Sie unter www.renexpo.de.Begleitend zur Messe finden auf der RENEXPO® zahlreiche Fachkongresse statt. Von besonderem Interesse für Architekten ist die 1. Fachtagung Vermeidung mikrobiell bedingter Schäden im modernen Wohnhausbau am 08. Oktober 2010. VDA Mitglieder erhalten bei einer Online-Anmeldung für einen Fachkongress eine Ermäßigung von bis zu 20% auf den regulären Tarif unter dem Code: REN10VERT. Die Übersicht aller Kongresse finden Sie online unter http://www.renexpo.de/kongress0.html Mit dem Freikarten-Link erhalten VDA Mitglieder kostenlos Eintritt auf die RENEXPO® (bei Online-Registrierung erhält der Interessent automatisch eine PDF-Freikarte per E-Mail zugeschickt). |
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Koppelungsverbot verfassungsmäßig |
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Vergabeverordnung in Kraft getreten |
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Die Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie die Sektorenverordnung (SektVO wurden am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am 11. Juni 2010 in Kraft getreten. Damit sind die formellen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten der novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer/ -Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen (VOB, VOL, VOF), die bereits im Jahr 2009 bekannt gemacht wurden, eingetreten. |
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Neue Informationspflichten: Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung |
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Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-INFOV) in Kraft getreten. Diese Verordnung verpflichtet jeden Dienstleistungserbringer, also auch Architekten, Ingenieure, Planer, Sachverständige ebenso wie Anwälte etc., die dort aufgeführten Informationspflichten zu beachten. Die Regelung dient der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie des Europäischen Parlamentes. |
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Do it with an Architect |
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Die Aufkleber "Do it with an Architect" sind wieder ab sofort verfügbar und können in der Bundesgeschäftsstelle bis zu 3 Aufklebern kostenfrei angefordert werden. |
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Gehaltstarifempfehlung 2010 |
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NEUE UNVERBINDLICHE GEHALTSTARIFEMPFEHLUNG ab 01.01.2010 für Freie Architekten / Beratende Ingenieure / Ingenieur- und Planungsbüros Anhebung der Sätze um 2 %! Die neue unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2010 können Sie ab sofort als Mitglied kostenfrei in der Bundesgeschäftsstelle anfordern! |
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Praxishilfe zur Ermittlung von Stundensätze |
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In der HOAI 2009 sind Regelungen zur Höhe von Stundensätzen entfallen. Die Vertragsparteien sind nunmehr gefordert, ortsübliche Stundensätze zu vereinbaren. Auf der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) Herbsttagung am 24.11.2009 in Berlin wurde der AHO-Stundensatzrechner vorgestellt, der drei verschiedene Wege zur Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen beinhaltet. Der AHO-Stundensatzrechner steht Ihnen nun als online-Service im Internet unter http://www.aho.de/hoai/praxishilfe.php3 zur Verfügung. |
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Honorartarif für die Immobilienwertermittlung |
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Lücke § 34 HOAI alter Fassung Der BUNDESVERBAND DEUTSCHER GRUNDSTÜCKSSACHVERSTÄNDIGER e.V. – BDGS gibt eine unverbindliche an § 34 der bisherigen HOAI angelehnte Honorartarifempfehlung heraus, die Sachverständigen und Auftraggebern als eine einfache und verlässliche Grundlage für die Vereinbarung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten dienen soll. Die Werte des bisherigen § 34 HOAI wurden dabei um 10 % angehoben. Die Fassung wurde dem Bundeskartellamt zur Kenntnis gegeben. Die Honorarempfehlung und Honorartafel stellen kein zwingendes Preisrecht dar. Sie sollen der Orientierung für eine dringend angeratene konkrete Honorarvereinbarung dienen. Hintergrund für die unverbindliche Preisempfehlung ist, dass mit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2009 – am 18.08.2009 die Leistungen für Wertermittlung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken bzw. Rechten an Grundstücken nicht mehr vom Regelungsbereich der HOAI umfasst sind da der § 34 der bisherigen HOAI ist ersatzlos weggefallen ist. Das Honorar für diese Leistungen kann daher jetzt im außergerichtlichen Bereich frei ausgehandelt werden, es kann nach Stundensätzen abgerechnet oder auch ein Pauschalpreis vereinbart werden. Die gedruckte Broschüre ist zu erhalten über die DCI-Seminar GmbH,
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. Unter Angabe der Postanschrift kostenfrei für Verbandsmitglieder oder gegen Unkostenerstattung von EUR 6,-. |
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