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VOF - keine Ausgrenzung kleiner Büros E-Mail

Gespräch mit Staatssekretär Burgbacher, BMWi, Berlin

Unser Ziel ist es darauf hin zu wirken, dass die VOF-Verfahren so verändert werden, dass auch kleinere Büros die Chance auf eine Auftragserteilung erhalten und die regionale Kompetenz der Architekten und Ingenieure wieder berücksichtigt wird.

Deshalb fand ein Gespräch mit Staatssekretär Burgbacher, Bundeswirtschaftsministerium,  u.a. mit Dipl.-Ing. Gerhard Zach, Landesvorsitzender des VERBANDES DEUTSCHER ARCHITEKTEN VDA e.V.  in Berlin am 5. Oktober 2011 statt.

Immer wieder erreichen uns Mitteilungen unserer Mitglieder, dass nach wie vor kleinere Architektur- , Ingenieur- und Planungsbüros durch – unseres Erachtens nicht erforderliche - Bewertungskriterien bei Ausschreibungen benachteiligt werden.

Unser Anliegen ist, dass Existenzgründern und kleine und mittelständische Büros bei einer Auswahlentscheidung mehr berücksichtigt werden, obwohl diese bei Bewerbungen weder geeignete Referenzobjekte noch eine hohe Mitarbeiteranzahl, einen hohen Gesamtumsatz oder eine komfortable Büroausstattung vorweisen können.

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Ergebnisse unserer Umfrage: E-Mail

Neben dem Thema „Nachvollziehbare Rechtsprechung um Haftung und Honorar“ und dem Anliegen „Bauvorlageberechtigung nur für Architekten und Ingenieure“ ist  die „praxisgerechte Fortschreibung der HOAI“ weiterhin der wichtigste Punkt für die Architekten in Bayern.

Dies ergab die UmfrageSagen Sie uns Ihre Meinung zu den Punkten, die Ihre Zukunft als Architektin / Architekt betreffen!“, die der VERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN VDA e.V. Landesgruppe Bayern im März 2011 an ca. 10.000 bayerische Architekten versendet hat. 

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Koppelungsverbot verfassungsmäßig E-Mail

Der u. a. für das private Bau- und Architektenrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Art. 10 § 3 MRVG*, der die Koppelung von Grundstückskaufverträgen mit Ingenieur- und Architektenverträgen für unwirksam erklärt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. 

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Neue Informationspflichten: Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung E-Mail

Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-INFOV) in Kraft getreten. Diese Verordnung verpflichtet jeden Dienstleistungserbringer, also auch Architekten, Ingenieure, Planer, Sachverständige ebenso wie Anwälte etc., die dort aufgeführten Informationspflichten zu beachten. Die Regelung dient der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie des Europäischen Parlamentes.

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Do it with an Architect E-Mail

Die Aufkleber "Do it with an Architect" sind wieder ab sofort verfügbar und können in der Bundesgeschäftsstelle bis zu 3 Aufklebern kostenfrei angefordert werden.

 
Praxishilfe zur Ermittlung von Stundensätze E-Mail

In der HOAI 2009 sind Regelungen zur Höhe von Stundensätzen entfallen. Die Vertragsparteien sind nunmehr gefordert, ortsübliche Stundensätze zu vereinbaren. Auf der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) Herbsttagung am 24.11.2009 in Berlin wurde der AHO-Stundensatzrechner vorgestellt, der drei verschiedene Wege zur Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen beinhaltet.

Der AHO-Stundensatzrechner steht Ihnen nun als online-Service im Internet unter http://www.aho.de/hoai/praxishilfe.php3 zur Verfügung.

 
Honorartarif für die Immobilienwertermittlung E-Mail

Lücke § 34 HOAI alter Fassung 

Der BUNDESVERBAND DEUTSCHER GRUNDSTÜCKSSACHVERSTÄNDIGER e.V. – BDGS gibt eine unverbindliche an § 34 der bisherigen HOAI angelehnte Honorartarifempfehlung heraus, die Sachverständigen und Auftraggebern als eine einfache und verlässliche Grundlage für die Vereinbarung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten dienen soll. Die Werte des bisherigen § 34 HOAI wurden dabei um 10 % angehoben.

Die Fassung wurde dem Bundeskartellamt zur Kenntnis gegeben.

Die Honorarempfehlung und Honorartafel stellen kein zwingendes Preisrecht dar. Sie sollen der Orientierung für eine dringend angeratene konkrete Honorarvereinbarung dienen.

Hintergrund für die unverbindliche Preisempfehlung ist, dass mit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2009 – am 18.08.2009 die Leistungen für Wertermittlung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken bzw. Rechten an Grundstücken nicht mehr vom Regelungsbereich der HOAI umfasst sind da der  § 34 der bisherigen HOAI ist ersatzlos weggefallen ist. Das Honorar für diese Leistungen kann daher jetzt im außergerichtlichen Bereich frei ausgehandelt werden, es kann nach Stundensätzen abgerechnet oder auch ein Pauschalpreis vereinbart werden.

Die gedruckte Broschüre ist zu erhalten über die DCI-Seminar GmbH, Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können . Unter Angabe der Postanschrift kostenfrei für Verbandsmitglieder oder gegen Unkostenerstattung von EUR 6,-.

 
Fragen zu Europa? E-Mail
EUROPE DIRECT hilft Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zur Europäischen Union haben.
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