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Umsatzsteuererhöhung |
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Informationen zur Umsatzsteuererhöhung Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16% auf 19% erhöht. Der neue allgemeine Steuersatz ist auf die Lieferung, sonstige Leistungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 bewirkt werden. Maßgeblich ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Ein Umsatz gilt als ausgeführt, wenn der Endabnehmer (Kunde) über den Gegenstand oder die Leistung verfügen kann. Der Tag des Vertragsabschlusses, der Rechnungserteilung oder der Vereinnahmung des Entgelts sind unerheblich! Häufige Übergangsprobleme und Sonderfälle sind im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11. August 2008 dargestellt, siehe dazu auch: www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik: Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Umsatzsteuer - Anhebung des allgemeinen Steuersatzes, Datum 11.08.2006 |
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Verbesserte Abschreibung |
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Impulse für Wachstum und Beschäftigung - Verbesserte Abschreibung Unternehmen können bewegliche Wirtschaftgüter, wie zum Beispiel Computer, künftig besser von der Steuer abschreiben. In den Jahren 2006 und 2007 wird die degressive Abschreibung von derzeit 20 Prozent auf höchstens 30 Prozent angehoben. Dafür setzt der Bund Mittel in Höhe von rund 4,4 Milliarden Euro ein. Durch die neuen Abschreibungsbedingungen wird die Liquidität und die Rendite der Unternehmen verbessert, Umsatzgrenzen werden angehoben. Künftig müssen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz bis zu 250.000 Euro die Umsatzsteuer erst abführen, wenn ihre Rechnungen bezahlt sind. Unternehmen, die mehr als 250.000 Euro umsetzen, müssen die Umsatzsteuer mit Rechnungslegung zahlen. Bisher musste die Umsatzsteuer schon ab einem Gesamtumsatz von 125.000 Euro sofort gezahlt werden. Für die ostdeutschen Bundesländer gilt diese Regelung bereits. In den neuen Bundesländern besteht zur Förderung der Wirtschaft bereits eine Umsatzgrenze von 500.000 Euro. Sie wird bis 2009 verlängert. Welchen Nutzen hat der Mittelstand? Die Erfahrung zeigt, dass Rechnungen vielfach erst sehr spät gezahlt werden. Dies hat kleinere Unternehmen in Liquiditätsengpässe gebracht, weil sie teilweise die Umsatzsteuer abführen mussten bevor ihre Rechnungen bezahlt waren. Durch die Anhebung der Umsatzgrenze können jetzt auch Unternehmen mit einem höheren Umsatz die Steuer später zahlen. Die Liquidität verbessert sich. |
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Handwerksrechnungen |
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Fiskus beteiligt sich an Handwerksrechnungen Vermieter konnten die Kosten für Reparaturen, Renovierungen und Modernisierungen in der vermieteten Wohnung schon bisher in voller Höhe steuermindernd geltend machen. Nach dem neuen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sollen nunmehr auch Selbstnutzer einer Wohnung bzw. eines Hauses sowie Mieter Steuervorteile in Anspruch nehmen können. |
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