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Die Ausstellung von Energieausweisen und die Energieberatung entwickeln sich für Architekten und Bauingenieure zu einer Schlüsselqualifikation der Zukunft.
Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude und Nichtwohngebäude ab 2008
Ab 01.07.2008 müssen beim Verkauf und der Vermietung von Wohngebäuden der Baujahre bis 1965 Energieausweise ausgestellt werden. Ab 01.01.2009 gilt diese Pflicht auch für später errichtete Wohngebäude. Energieausweise für Nichtwohngebäude müssen erst ab dem 01.07.2009 zugänglich bzw. ausgestellt und ausgehängt werden. Zu beachten ist außerdem die Unterscheidung zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Beim Verbrauchsausweis wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge bewertet, beim Bedarfsausweis wird die Qualität der Gebäudehülle bewertet und daraus ein theoretischer Energiebedarf ermittelt. Beim Neubau ist immer der Bedarfsausweis nötig, da keine Verbrauchsdaten vorliegen. Für den Altbau gibt es noch bis zum
1. Oktober 2008 die Wahlfreiheit. Der Verbrausausweis ist einfacher zu erstellen und daher günstiger. Alle Ausweise sind 10 Jahre gültig. Weitere Infos unter www.enev-online.net
Wer ist berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen?
- Bauvorlageberechtigte nach den Landesbauordnungen
- Vor-Ort-Berater, die in der Energieberaterliste des BAFA eingetragen sind
- Energieberater der Verbraucherzentralen
- Geprüfte Gebäudeenergieberater des Handwerks
- Energiefachberater im Energiebaustoffhandel. usw.
Die Energiesparberatung vor Ort
Die Energiesparberatung vor Ort, die vom Bund gefördert wird, gibt einen ausführlichen Überblick über die energetische Qualität des Gebäudes, der Anlagentechnik, der Nutzung erneuerbarer Energien und vor allem Maßnahmevorschläge für die Sanierung des Gebäudes und Hinweise zu staatlichen Förderprogrammen. Diese „Energiesparberatung vor Ort“ ist gerade für Architekten und Bauingenieure ein neues zukunftsreiches Berufsfeld.
Wie werde ich Energieberater?
Architekten (Hochbau) , Bauingenieure (Hochbau) und Ingenieure der technischen Gebäudeausrüstung können sich durch einen 120 stündigen BAFA - anerkannten Lehrgang zum Energieberater für Wohngebäude fortbilden lassen. Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse zu normierten Rechenverfahren, Modernisierungsverfahren in der Baukonstruktion und in der Haustechnik, sowie über Wirtschaftlichkeitsberechnungen. In EDV-Workshops und im Abschlußprojekt lernen die künftigen Energieberater EDV-Programme anzuwenden.
Nach erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs können sich die Absolventen für das Förderprogramm der Vor – Ort - Beratung online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) registrieren lassen. Anträge und weitere Infos finden Sie im Internet unter www.bafa.de
Die Deutsche Ingenieur - und Architekten - Akademie e.V.- DIAA bietet in München, Regensburg und Nürnberg Energieberater - Lehrgänge für Architekten und Bauingenieure an, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt sind. Weitere Infos über Lehrgängsinhalte, Termine, Referenten erhalten Sie im Internet unter www.diaa-akademie.de oder telefonisch bei Frau Hillner, Tel. 089-57007244.
Wir empfehlen Ihnen das Seminar:
Energieberater-Lehrgang Wohngebäude (BAFA anerkannt) - 120Std. in München
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