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Honorartarif für die Immobilienwertermittlung Drucken E-Mail

Lücke § 34 HOAI alter Fassung 

Der BUNDESVERBAND DEUTSCHER GRUNDSTÜCKSSACHVERSTÄNDIGER e.V. – BDGS gibt eine unverbindliche an § 34 der bisherigen HOAI angelehnte Honorartarifempfehlung heraus, die Sachverständigen und Auftraggebern als eine einfache und verlässliche Grundlage für die Vereinbarung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten dienen soll. Die Werte des bisherigen § 34 HOAI wurden dabei um 10 % angehoben.

Die Fassung wurde dem Bundeskartellamt zur Kenntnis gegeben.

Die Honorarempfehlung und Honorartafel stellen kein zwingendes Preisrecht dar. Sie sollen der Orientierung für eine dringend angeratene konkrete Honorarvereinbarung dienen.

Hintergrund für die unverbindliche Preisempfehlung ist, dass mit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2009 – am 18.08.2009 die Leistungen für Wertermittlung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken bzw. Rechten an Grundstücken nicht mehr vom Regelungsbereich der HOAI umfasst sind da der  § 34 der bisherigen HOAI ist ersatzlos weggefallen ist. Das Honorar für diese Leistungen kann daher jetzt im außergerichtlichen Bereich frei ausgehandelt werden, es kann nach Stundensätzen abgerechnet oder auch ein Pauschalpreis vereinbart werden.

Die gedruckte Broschüre ist zu erhalten über die DCI-Seminar GmbH, Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können . Unter Angabe der Postanschrift kostenfrei für Verbandsmitglieder oder gegen Unkostenerstattung von EUR 6,-.

 
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