|
Gespräch mit Staatssekretär Burgbacher, BMWi, Berlin Unser Ziel ist es darauf hin zu wirken, dass die VOF-Verfahren so verändert werden, dass auch kleinere Büros die Chance auf eine Auftragserteilung erhalten und die regionale Kompetenz der Architekten und Ingenieure wieder berücksichtigt wird. Deshalb fand ein Gespräch mit Staatssekretär Burgbacher, Bundeswirtschaftsministerium, u.a. mit Dipl.-Ing. Gerhard Zach, Landesvorsitzender des VERBANDES DEUTSCHER ARCHITEKTEN VDA e.V. in Berlin am 5. Oktober 2011 statt. Immer wieder erreichen uns Mitteilungen unserer Mitglieder, dass nach wie vor kleinere Architektur- , Ingenieur- und Planungsbüros durch – unseres Erachtens nicht erforderliche - Bewertungskriterien bei Ausschreibungen benachteiligt werden. Unser Anliegen ist, dass Existenzgründern und kleine und mittelständische Büros bei einer Auswahlentscheidung mehr berücksichtigt werden, obwohl diese bei Bewerbungen weder geeignete Referenzobjekte noch eine hohe Mitarbeiteranzahl, einen hohen Gesamtumsatz oder eine komfortable Büroausstattung vorweisen können.
Wir fordern, dass Auftraggeber angehalten werden, die „Eignungsvoraussetzungen“ nicht zu hoch anzusetzen. Gestellte Anforderungen wie die Anzahl der Mitarbeiter, die Beschaffung der Geräte und der technischen Ausrüstung, die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung oder der Umsatz in den letzten 3 Jahren dürfen nicht überbewertet werden. Eine Änderung der Kennzahlen ist jederzeit kurzfristig möglich und die nötige Leistungsfähigkeit lässt sich im erforderlichen Umfang auch kurzfristig sicher stellen. Referenzobjekte werden oft auf identische Objekte eingegrenzt, so dass Planer, die bisher z.B. kein Gymnasium, Schwimmbad oder Krankenhaus geplant haben, nie eine Chance auf Auftragserteilung eines solchen erhalten werden. Dadurch entsteht eine Marktkonzentration auf wenige große Planungsbüros und die Vielfalt, die die Baukultur in Deutschland auszeichnet, wird dadurch massiv eingeschränkt. Wir sind der Ansicht, dass die grundlegende Bewertung neu gewichtet gehört, so dass z.B. die örtliche Präsens, also Verfügbarkeit am Ort des Geschehens sowie die Wirtschaftlichkeit des Projekts ein stärkeres Gewicht erhalten müssen. Ebenso sollten gesetzestreue Unternehmen, mit sozialen, umweltbewussten und innovativen Aspekten stärker berücksichtigt werden. Die Frist gemäß § 5 Abs. 5b VOF (Nachweis der fachlichen Einigung) muss statt von 3 Jahren auf 5 Jahre erweitert werden. Unsere Forderung ist weiterhin, dass die Auslober vom Bundesministerium, gegebenenfalls auch über die zuständigen Länderministerien, eine Empfehlung erhalten, dass mindestens 20 % der öffentlichen Ausschreibungen an Existenzgründer und kleine Büros zu vergeben sind. Darüber sollte dann eine Berichtspflicht darüber vorerst für die nächsten 5 Jahre angeordnet werden, damit man sieht, dass die Empfehlung des Ministeriums auch Früchte trägt und die kreative Gründer- und Baukultur gefördert wird! Desweiteren wurde das Ergebnis der Umfrage „Sagen Sie uns Ihre Meinung – Wie wichtig sind folgende Punkte für Sie?“ des Verbandes: VERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN e.V. - VDA Landesgruppe Bayern vorgelegt. Bei der Umfrage im April 2011 wurden bayerische Architekten u.a. auch zu dem Thema „VOF-Verfahren“ befragt. Bei 554 Rückantworten halten 491 Architekten/innen die Änderung des VOF- Verfahrens für einen sehr wichtigen bzw. wichtigen Punkt, dem man sich annehmen muss. 468 Architekten/innen davon unterstützen zudem mit Ihrer Unterschrift die Aktion und fordern eine unverzügliche Änderung der VOF. Die Ergebnisse dieser Umfrage bestätigen uns weiterhin, dass die VOF in der vorliegenden Form zu ändern ist und eine mittelstandsfreundlichere Variante gefunden werden muss. |