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Wie werde ich Mitglied? Fordern Sie unseren Aufnahmeantrag an! Wir senden Ihnen gerne die Unterlagen zu. e-mail:
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bzw. siehe Download. Ordentliche Mitgliedschaft: Jeder Architekt *, der entsprechend unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer eingetragen ist oder dem die Berechtigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung zusteht, kann die Mitgliedschaft beantragen. Mitgliedsbeitrag: Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich für ordentliche Mitglieder gemäß gültiger Beitragsordnung:
| 25,- € Regelbeitrag freiberuflicher Architekt | | | |
| 18,- € Regelbeitrag angestellter, beamteter Architekt | | | | | 30,- € Sonderbeitrag gemäß freiwilliger Selbsteinstufung | | | | | 10,- € Sonderbeitrag nicht berufstätiger Architekt / Senioren über 65 Jahre auf Antrag | | | | | 5,- € Sonderbeitrag für den "Jung-Architekt" (während des Kalenderjahres der Berufsaufnahme und den folgenden zwei Kalenderjahren) | | | | | 3,- € Sonderbeitrag für Studenten | | | | | 30,- € Einmalige Aufnahmegebühr | | | |
Außerordentliche Mitgliedschaft Außerordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die einen erfolgreichen Abschluß des Studiums der Fachrichtung Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur oder Städteplanung an einer Hochschule oder Akademie (Abschluß Dipl.-Prüfung), die in der EU als Ausbildungsstätte für Architekten anerkannt ist, abgelegt haben.
Fördernde Mitgliedschaft Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen, Studenten der Fachrichtung Architektur, Körperschaften und Vereinigungen werden, die den Zweck des Verbandes in verschiedener Weise fördern und unterstützen.
* Das Wort "Architekt" steht für alle Berufsbezeichnungen, d.h. für Architekt, Architektin, Innenarchitekt, Innenarchitektin, Landschaftsarchitekt, Landschaftsarchitektin, Stadtplaner, Stadtplanerin
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