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Wie werde ich Mitglied?
Fordern Sie unseren Aufnahmeantrag an! Wir senden Ihnen gerne die Unterlagen zu.
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Ordentliche Mitgliedschaft:
Jeder Architekt *, der entsprechend unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer eingetragen ist oder dem die Berechtigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung zusteht, kann die Mitgliedschaft beantragen.

Mitgliedsbeitrag:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich für ordentliche Mitglieder gemäß gültiger Beitragsordnung:

25,- €   Regelbeitrag freiberuflicher Architekt

  

18,- €    Regelbeitrag angestellter, beamteter Architekt 

  

 

30,- €    Sonderbeitrag gemäß freiwilliger Selbsteinstufung
  

 

10,- €    Sonderbeitrag nicht berufstätiger Architekt / Senioren über 65 Jahre auf Antrag 
  

 

  5,- €    Sonderbeitrag für den "Jung-Architekt" (während des Kalenderjahres
              der Berufsaufnahme und den folgenden zwei Kalenderjahren) 

               

  

   3,- €   Sonderbeitrag für Studenten
             

 

30,- €   Einmalige Aufnahmegebühr
  


Außerordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die einen erfolgreichen Abschluß des Studiums der Fachrichtung Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur oder Städteplanung an einer Hochschule oder Akademie (Abschluß Dipl.-Prüfung), die in der EU als Ausbildungsstätte für Architekten anerkannt ist, abgelegt haben.


Fördernde Mitgliedschaft
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen, Studenten der Fachrichtung Architektur, Körperschaften und Vereinigungen werden, die den Zweck des Verbandes in verschiedener Weise fördern und unterstützen.

* Das Wort "Architekt" steht für alle Berufsbezeichnungen, d.h. für Architekt, Architektin, Innenarchitekt, Innenarchitektin, Landschaftsarchitekt, Landschaftsarchitektin, Stadtplaner, Stadtplanerin

 
(C) 2012 Verband Deutscher Architekten e.V.