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Einigung bei der Dienstleistungsrichtlinie Die jüngste Einigung der Mitgliedstaaten zur EU-Dienstleistungsrichtlinie wird vom VDA grundsätzlich begrüßt. Nachbesserungsbedarf besteht aber dahingehend, dass die Verwaltungshürden noch zu hoch seien.
Die Wirtschaftsleistung der EU entfällt zu 70% auf Dienstleistungen, die aber selten grenzüberschreitend erbracht wird, weil viele Unternehmen sich von den für sie fremden Vorschriften im Ausland behindert sehen. Die Einigung im EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat bringt nun deutliche Erleichterungen im Dienstleistungssektor. Unverhältnismäßige Hürden für grenzüberschreitend tätige Dienstleister müssen abgebaut werden. Zudem werden für Dienstleister europaweit "Einheitliche Ansprechstellen" eingerichtet, bei denen alle notwendigen Informationen und Behördengänge zentral aus einer Hand abgewickelt werden können. So sollen z.B. Unternehmen, die eine Niederlassung im europäischen Ausland gründen wollen, die dafür nötigen Genehmigungen künftig von einer Behörde erhalten. Auch die Dienstleistungskunden profitieren von der neuen Richtlinie durch ein verbessertes Dienstleistungsangebot und mehr Informationsmöglichkeiten. Deutliche Verbesserungen soll es auch im Bereich der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten geben. Nachbesserungsbedarf besteht aber dahingehend, dass das Gastland in vielen Fällen weiterhin vorschreiben darf, wie die Unternehmer ihre Dienstleistung erbringen müssen und können nationale Sonderregeln zum Schutz der Verbraucher, der Umwelt und Gesundheit, der öffentlichen und sozialen Sicherheit geltend machen. Gerade wegen der für sie fremden Vorschriften scheuen viele Unternehmen aber den Gang ins Ausland. Weil die Richtlinie daran nichts ändert, bleibt Europa bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen auch künftig weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Der Rat muss daher darauf achten, dass die Mitgliedsstaaten ihre Verwaltungshürden tatsächlich abbauen. Gleichzeitig dürfen Unternehmen nicht mit umfangreichen Informationspflichten zu noch mehr Bürokratie im eigenen Bereich veranlasst werden. Die Richtlinie soll dieses Jahr noch abgeschlossen werden und anschließend in nationales Recht umgesetzt werden, sie soll Anfang 2010 in Kraft treten. Weitere Info unter www.dienstleistungsrichtlinie.de |