Die Häuser in Deutschland müssen das Klima retten. CO2 neutral sollen alle Gebäude bis 2040 werden – derzeit – und alles „was dafür notwendig ist, ist eine Wärmepumpe“. Das sagt der Wirtschaftsminister und alle Fachleute im TV, Radio und Printmedien. Die Fachleute sind natürlich Heizungsbauer, Mieter und Vermieter und die Bauminister.
Sie liefern auch gleich noch gültige Kostentabellen (höchstens 10 Jahre alt) und pauschale Ratschläge.
Die einzigen, die wirklich was von der Materie verstehen, die Architekten, haben keine Meinung zum Thema oder werden nicht gefragt. Dabei lassen sich doch die Gebäudetypen nicht vergleichen. Was für ein Einfamilienhaus freistehend und mit großem Grundstück gilt, passt nicht für ein Reihenhaus oder ein Mehrfamilienhaus und schon gar nicht für gewerblich genutzte Bauten.
Land und Stadt müssen unterschiedlich betrachtet werden.
Bei der Wärmedämmung braucht es Augenmaß. Denn was hilft die perfekte Dämmung, wenn Tag und Nacht die Fenster gekippt sind?
Es gibt auch unterschiedliche Heizsysteme im Bestand und der Ausbau einer Ölheizung erfordert mehr Aufwand als nur den Brenner zu demontieren. Was wird z.B. aus den BHKW? Der Einbau von Brennstoffzellen und Wasserstoff statt Gas ist noch nicht im Ansatz zu Ende gedacht geschweige denn realisierbar.
Wo der Strom für alle Elektroheizungen herkommen soll ist ungeklärt.
Schon jetzt haben Fotovoltaikelemente mehr als 6 Monate Lieferzeit und die bei der Fotovoltaik zwingend notwendigen Batteriespeicher brauchen 9-12 Monate bis zur Lieferung. Für die Installation der Sonnenstromlieferung braucht man auch Platz für Wechselrichter, Zähler und eine geeignete Elektroinstallation.
All das fehlt meist. Da hilft auch kein Geld und keine Förderung. Wobei die staatliche Unterstützung sehr relativ ist: bis 50.000,- Euro heißt manchmal: es gibt nur 500,- Euro.
Die wenigsten Eigentümer haben genügend Kapital für die CO2 neutrale Sanierung und können einen Kredit nicht zurückzahlen. Schon beim Neubau wird aktuell der maximale Standard nicht mehr gewählt, weil angesichts hoher Zinsen das Ganze sich nicht rechnen lässt.
Die Naglerschen Musterhäuser sind zwar nett, aber entsprechen nicht dem, was der Bauwillige bauen möchte.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, wie die Stararchitekten ständig von Nachhaltigkeit reden und von den kleinen Architekten verlangen, Häuser mit Kellerhöhen von 2,0 m und Räumen von 10 qm Größe zu erhalten, gleichzeitig aber in Saudiarabien an einer Stadt mir 170 km Länge, 200 m Breite und 500 m Höhe mit planen.
Es ist auch nicht vorstellbar, dass eine Sanierung von wenigen Häusern (Idee Bauministerin) genügt, um ein Stadtviertel CO2 neutral zu machen.
Es ist erkennbar: Hier gibt es noch viel zu denken. Vor allem sollten die beteiligt werden, die etwas davon verstehen: Die Architekten in kleineren Büros.
Bildrechte: VDA München
In Kooperation mit dem ARBEITGEBERVERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE e.V. – ADAI veröffentlicht unser Verband jährlich die aktuelle Gehaltstarifempfehlung für Freie Architekten / Beratende Ingenieure sowie Ingenieur- und Planungsbüros.
Die Gehaltsempfehlungen werden regelmäßig erhöht.
Die Erhöhung der Gehälter basiert auf der gesetzlichen Anhebung des Mindestlohnes (bereits zum 01.10.2022) und der derzeit erhöhten Inflation unter Berücksichtigung einer Umfrage unter Architekten und Ingenieuren.
In Anbetracht des neuen gesetzlichen Mindestlohnes wurde eine neue Bewertung in den unteren Gehaltsgruppen vorgenommen.
Die Gehälter der Gruppe T4/K4, T5/K5 wurden um 6 % angehoben.
Neu ist außerdem in den Gruppen T4/K4 eine mögliche Unterscheidung hinsichtlich der Studienabschlüsse
(Dipl.-Ing./Master und Bachelor).
Der ARBEITGEBERVERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE e.V. - ADAI vertritt die gemeinsamen Interessen von über 2.000 freiberuflichen Architekten und Ingenieuren. Für die Architekten-/Planungsbüros, Beratenden Ingenieure/ Ingenieurbüros hat der Verband einen unverbindlichen Tarifvorschlag erarbeitet. Es handelt sich dabei lediglich um eine Empfehlung.
Tarifverträge sind nach unserer Meinung nicht die richtige Form für Freiberufler. Die Mitarbeiter sollen leistungsgerecht bezahlt werden. Hier genügt deshalb eine Richtlinie, um den einzelnen Büros einen Spielraum je nach Leistungsfähigkeit zu geben.
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Wie funktioniert es?
Aktuell stehen viele Architektinnen und Architekten vor den gleichen Problemen: Wie umgehen mit den explodierenden Baustoffpreisen? Welche Vereinbarungen mit den Bauherren treffen nach der neuen HOAI? Wie auch als kleines Büro existenzsichernd arbeiten?
RA Roland Kastl und sein Kollege RA Ernst Krinner kennen Ihre Probleme aus der täglichen Praxis sehr genau – beide beraten seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bau- und Architektenrecht, seit neuestem auch unsere Verbandsmitglieder in der kostenfreien Erstberatung.
Nutzen Sie die Chance, beim ONLINE Workshop „Hürden beim Architektenhonorar“ am 14.10.2021 von 15.30 – 17.00 Uhr
Herrn Kastl und Herrn Krinner kennenzulernen, die folgende Themen für Sie vorbereitet haben:
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(Anmerkung: Detaillierte Informationen zum Procedere einer Teilnahme mit der ONLINE-Plattform ZOOM finden Sie hier: https://www.diaa-akademie.de/downloads/)
Ihre 4 Stimmen für den VDA – Liste Nr. 11
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Mitglieder der Vertreterversammlung der bayerischen Architektenkammer werden turnusmäßig neu gewählt. Wir bitten Sie, nehmen Sie an der Wahl teil und geben Sie Ihre 4 Stimmen der Liste 11, dem Verband Deutscher Architekten!
Wir vertreten den Mittelstand der Architekten, die kleinen und mittleren Büros und kennen Eure Probleme aus eigener täglicher Erfahrung im Umgang mit Behörden, Bauämtern der Kommunen, kreisfreien Städte oder Landratsämtern.
Wir haben Kontakt zu Ministerien in Land und Bund und tragen die Probleme dort vor: Baurecht, Honorar, Haftung oder VgV-Verfahren. Wir setzen uns dafür ein, dass auch kleine Büros z.B. einen Kindergarten bauen dürfen – auch wenn sie nicht jedes Jahr drei Kindergärten bauen.
Die Arbeit der Architektenkammer hat bisher wenig Nutzen für die Mitglieder. Das wollen wir verbessern: Gesetzesänderungen als echter Fortschritt ohne Chaos. Echter Bürokratieabbau. Änderung des Haftungssystems. Was wir brauchen ist ein leistungsgerechtes und auskömmliches Honorar für Freiberufler, freie Mitarbeiter und Angestellte.
Unser Ziel ist energieautarkes, bezahlbares Wohnen bevorzugt in Eigentumsmodellen bei maximaler Schonung der Umwelt. Das können Architekten leisten.
Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus führt bei den Unternehmen und Freiberuflern zu Störungen im Betriebsablauf. Diese sind mit erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Einbußen verbunden, gerade in den mittelständischen Betrieben. Zudem ergeben sich viele rechtliche Fragen.
Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen sowie Hinweise auf wichtige Internetseiten, die auch ständig aktualisiert werden, so dass eine regelmäßige Prüfung der Inhalte empfohlen wird.
Erlass des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu Bauvertraglichen Fragen bei Bauten des Bundes und zur Liquiditätssicherung der Auftragnehmer
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/erlass-bauwesen-corona.pdf?__blob=publicationFile&v=1
In Bayern wurde bereits angeregt, diesen Erlass zu übernehmen. Dies fordern wir für alle Bundesländer und alle Baustellen der öffentlichen Hand.
Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen auf Bau- und Architektenverträge durch einen Fachanwalt der arge baurecht (Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht)
Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen auf Bauprojekte durch einen Fachanwalt der Kanzlei Kapellmann
Die folgenden Webseiten halten darüber hinaus aktuelle Informationen für Sie bereit:
• Bundesinnenministerium www.bmi.bund.de
• Bundeswirtschaftsministerium www.bmwi.de
• Bundesarchitektenkammer www.bak.de oder www.architekten-coronakrise.de
• Bundesingenieurkammer www.bingk.de
• Berufsgenossenschaft Bau www.bgbau.de
• Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung www.dguv.de
• Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de
• Industrie- und Handelskammern www.dihk.de
Wir wünschen Ihnen und uns allen, dass dieser Ausnahmezustand bald ein gutes Ende findet und die persönlichen Folgen für jeden von uns überschaubar bleiben.
Azubis suchen Projektpartner aus dem Dienstleistungssektor
Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. setzt sich mit seinen Azubi-Projekten für die praxisnahe Ausbildung von Berufsschülern und Studierenden ein. Um es den Berufseinsteigern zu ermöglichen an abwechslungsreichen, realen Projekten zu arbeiten, werden im Rahmen des Förderprogramms „Dienstleister online“ nun neue Projektpartner aus dem Dienstleistungsbereich gesucht.
Egal ob Architekten, Berater, Immobilienmakler oder Juristen – Vereine, Einrichtungen oder kleine Unternehmen können sich hierbei von den Azubis eine individuelle Webseite erstellen lassen und ermöglichen ihnen hiermit praktische Berufserfahrung zu sammeln. Die Erstellung des Internetauftritts ist dabei für die Projektpartner kostenfrei. Lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind selbst zu tragen. Geltende Datenschutzrichtlinien werden natürlich bei der Erstellung der Webseite berücksichtigt und umgesetzt.
Nach Projektabschluss ermöglicht ein bedienerfreundliches Redaktionssystem es den Projektpartnern ihre Webseite selbstständig zu pflegen – ganz ohne Programmiererkenntnisse. So können beispielsweise aktuelle Leistungsangebote eingestellt werden. Sollte es dennoch mal eine Frage geben, kann man sich natürlich auch nach Projektabschluss noch bis mindestens 2030 an den Webseiten-Support der Azubi-Projekte wenden.
Bei Fragen oder Interesse am Förderprogramm, können Sie sich gerne telefonisch unter 0331 55047471 oder per E-Mail an info@azubi-projekte.de an den Förderverein für regionale Entwicklung wenden.
Einige bereits abgeschlossene Webseitenprojekte finden Sie unter http://www.azubi-projekte.de/referenzen
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze gegen die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen und deshalb europarechtswidrig sind. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen so schnell wie möglich aufzuheben. Das parlamentarische Verfahren hierzu wird sicher bis zu einem Jahr dauern.
Das Urteil bindet deutsche Behörden und Gerichte ab sofort, d.h. die Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen dürfen faktisch keine Rechtswirkung mehr entfalten. Die HOAI im übrigen behält aber ihre Gültigkeit.
Bei bestehenden Vereinbarungen, in welchen ein Honorar vereinbart ist, das unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze liegt, können sich Planer bzw. Auftraggeber nun nicht mehr auf diese berufen. Auftraggebern sollte es rechtlich kaum möglich sein, eine Herabsetzung des Honorars unter die früheren Mindestsätze zu verlangen, auch nicht über einen Wegfall der Geschäftsgrundlage. Grundsätzlich gilt hier der Grundsatz „pacta sunt servanda“, das EuGH-Urteil hat also keine unmittelbare Rechtswirkung auf abgeschlossene Verträge.
Für zukünftige Honorarvereinbarungen ist festzuhalten, dass das aktuelle Urteil grundsätzlich nicht nur nachteilig ist. Sie haben nun verstärkt die Möglichkeit, praxisgerechte Honorare und Inhalte zu vereinbaren, die Ihren wirtschaftlichen Interessen als Planer gerecht werden. Es wird künftig noch mehr als bisher auf eine vollständige und klare Vertragsgestaltung zu achten sein.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, EU-konforme Regelungen zu finden, die zumindest kleineren Bauvorhaben privater Bauherren besonderen Schutz verleihen. Das Vertrauen der Verbraucher in die Arbeit verantwortungsbewusster Architekten und Ingenieure muss gestärkt werden durch sorgfältige Kostenkalkulation und Termintreue, die Ablieferung von schadenfreien Bauten muss gewährleistet werden.
Haben Sie Vorschläge, welche Inhalte eine geänderte HOAI enthalten sollte? Schreiben Sie uns gerne Ihre Ideen. Wir können bei Interesse auch gerne einen Workshop hierzu in München organisieren. Hier finden Sie das ganze Urteil des EuGH zum Nachlesen.
Die S-KON Management Kontor GmbH, Hamburg, ein Premiumpartner vonTelefonica – O2, bietet Verbandsmitgliedern exklusive und attraktive Mobilfunktarife, Hardwarepreise sowie umfassende Beratung zum Thema Mobilfunk, Hardware und IP-Telefonie. Unter www.deviceportal.de/profitel finden
Sie die Kontaktdaten zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Der VDA Präsident Gerhard Zach traf Anfang April den neuen Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bauen und Verkehr Dr. Hans Reichhart zum Gespräch im Bayerischen
Landtag.
Themen waren u.a.
Vorschläge des VDA hierzu wären z.B. eine Stärkung staatlicher Mitverantwortung gemäß § 176 BauGB (Baugebot) oder eine Erweiterung der Legitimierung von nicht privilegierter Nutzung im Außenbereich. Auch die Zulassung von Betriebswohnungen in mischgebietsähnlichen Gewerbegebieten wäre ein mögliches Instrument, wie sich die Gesprächsparteien einig waren. Der Minister verwies auf die kommunale Planungshoheit der Kommunen, welche staatliche Eingriffe nur teilweise ermögliche.
Foto: v.l.n.r.: Michael Zach, Gerhard Zach, Dr. Hans Reichhart
Für die begonnene Amtszeit hat sich das Ministerium den Plan gesetzt, die Regelungen der Bayerischen Bauordnung einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Auf Bundesebene ist eine Novellierung des BauGesetzbuches auf Anregung der CSU/ CDU geführten Länder in Arbeit.
Der Verband wird wie bisher in Kontakt mit dem Ministerium bleiben und fachliche Anregungen einbringen.
Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch!
Die neue Datenschutzgrundverordnung gilt seit 25.05.2018. Das Netz ist voll von Informationen darüber. Aus Gründen der Haftung und weil jedes Büro bzw. Unternehmen selbst überlegen muss, welche Daten verarbeitet werden, wer damit umgehen darf und wie, wer über die Datenverarbeitung zu informieren ist, sind die Informationen allerdings meist eher allgemein gehalten.
Musterbeispiele werden meist in kostenpflichtigen Seminaren gegeben oder als Paketleistung verkauft.
Da in der Bundesgeschäftsstelle nach praxisorientierten Beispieltexten gefragt wurde, möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Bundesarchitektenkammer Informationen ins Netz gestellt hat, die für die bürobezogene Überarbeitung von Formularen und Schreiben eine große Hilfestellung sein können. Die Hinweise mit Orientierungshilfen finden sich unter
https://www.bak.de/architekten/datenschutz-1/
Wir bitten um Beachtung, dass es sich um Mustertexte handelt, die je nach Büro zu prüfen und ggf. anzupassen sind. Der Verband kann keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen.