Mitgliedschaft


MITGLIEDSBEITRAG

Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich gemäß gültiger Beitragsordnung

 

Für ordentliche Mitglieder:

30,00 €         

20,00 €         

50,00 €         

10,00 €        

 

Regelbeitrag freiberuflicher/selbständiger Architekt

Regelbeitrag angestellter/beamteter Architekt

Sonderbeitrag gemäß freiwilliger Selbsteinstufung

Sonderbeitrag nicht berufstätiger Architekt/ Seniorenbeitrag über 65 Jahre auf Antrag


Aufnahmegebühr:

30,00 € 

einmalige Aufnahmegebühr für ordentliche und außerordentliche Mitglieder


für Fördermitglieder:

10,00 €             

100,00 €          

200,00 €          

400,00 €        

800,00 €          

1.000,00 €     

Sonderbeitrag für Studenten als Fördermitglieder

Stufe I bis 5 Mio. € Umsatz

Stufe II bis 10 Mio. € Umsatz

Stufe III bis 50 Mio. € Umsatz

Stufe IV bis 100 Mio. € Umsatz

Stufe V über 100 Mio. € Umsatz


 

Aufnahmeformulare finden Sie hier.


VERBANDSSIEGEL

Als Mitglied haben Sie das Recht, das Verbandssiegel VDA zu führen.

 

Der Verband verleiht es Ihnen entsprechend Ihrem Tätigkeitsbereich. Damit dokumentieren Sie nach außen deutlich Ihre Qualifikation >>Architekt VDA/ Architektin VDA oder Freier Architekt VDA/ Freie Architektin VDA<< und besiegeln das hohe Niveau Ihrer Leistung.

 

Hier unser Antragsformular für das Verbandssiegel 


Download
Antragsformular Verbandssiegel
Formular Verbandssiegel - Kautionsverpfl
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Weitere Antragsformulare finden sie  hier.

 


SEKTIONEN

Der Verband ist in drei Sektionen unterteilt:

 

Sektion I: Freiberufliche Architekten

 

Sektion II: Angestellte und verbeamtete Architekten

  

Sektion III: Baugewerblich tätige Architekten, nicht berufstätige Architekten, Senioren, Studenten, Fördermitglieder

 


ALLGEMEINE LEISTUNGEN:

Aus-, Fort-, und Weiterbildung

Aktuelle Informationen

Rechtsberatung

Kooperationen

Vorteilspartnerschaften - Serviceleistungen für Mitglieder

Rat und Tat/ Austausch

Architektensuche   -   Datenbank für Architekten

Mehr Informationen finden Sie HIER 


AUFNAHME

Die ordentliche Mitgliedschaft kann jeder Architekt*, der unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer eingetragen ist oder dem die Berechtigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung zusteht, beantragen.

 

Die fördernde Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen, Studenten der Fachrichtung Architektur, Körperschaften und Vereinigungen erwerben, die den Zweck des Verbandes in verschiedener Weise fördern und unterstützen.

 

 Unser Aufnahmeformular finden Sie hier.

 

Download
VDA-Aufnahmeantrag
VDA_Aufnahmeantrag2022.pdf
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Weiter Aufnahmeanträge und Antragsformulare finden Sie u.a. im Downloadbereich .

 

Oder schicken Sie uns eine Email, dann senden wir Ihnen die Unterlagen gerne zu. 

 

Sie sind von den vielen Vorteilen, die eine Mitgliedschaft bei uns bringt überzeugt, wollen aber noch mehr erfahren?

Rufen Sie uns einfach an! Tel. 089-570070

 

Wir sind immer gerne da, um Ihre Fragen zu beantworten.